Krankentransport
Ansprechpartner
Michael Höfer
Leiter Rettungsdienst
Tel: 03741 457221
Mobil: 0162 4486574
rdl.hoefer@
drkrettung-vogtland.de
Markneukirchner Str. 86
08626 Adorf
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden, medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Schnell und sicher zur Behandlung
Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Ausgenommen von dieser Regelung sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung unter anderem dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.
Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Wie bestelle ich einen Krankentransport
Für einen Krankentransport im Bereich des Rettungszweckverbandes Südwestsachsen ist die Integrierte Regionalleitstelle Zwickau zuständig.
Diese erreichen Sie unter 0375 19 222.